Gelsenkirchen, 22.05., 09- 12 Uhr
Elternarbeit und Medieneinsatz zu Kitathemen
Referent: Antonio DiazElternarbeit und Medieneinsatz "Gesunde Ernährung"
Referent: Antonio DiazFachtag Elternbriefe
"Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?"Elternarbeit und Medieneinsatz zu Kitathemen
Referent: Iman El-HusseinElternarbeit und Medieneinsatz "Bildungschancen"
Referent: Antonio DiazTag der offenen Tür im ANE
Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" am Freitag, dem 8. Juni 2012 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr - Informationen und Gespräche für Eltern und ein buntes Kinderprogramm.Berlin, 08.06.2012, 09:00 - 14:00 "Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?" Programm und Anmeldung
Berlin, 08.06.2012, 14:00 - 20:00 Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" Anmeldung
Erziehungstipps für Migrantenfamilien aus dem arabischen Sprachraum.
Sprachentwicklung und Sprachförderung in 10 Sprachen
"Wie Babys sich entwickeln" - Kurzfilme für junge Eltern.

Autorin:Gisela Steppke-Bruhn, Redaktion „Elternbriefe“, ANE e.V.
„Wie lassen sich Beruf und Kind unter einen Hut bringen?“ – dieses Problem brennt vielen Müttern und Vätern auf den Nägeln, und es kostet Kraft und Energie, eine gute Lösung zu finden. Dass sich Eltern diese Frage überhaupt stellen, ist jedoch alles andere als selbstverständlich. Noch in den fünfziger und sechziger Jahren standen – zumindest in der „alten“ Bundesrepublik - Frauen meist vor der Wahl „Kind o d e r Beruf“. Mit dem Argument „Du heiratest ja doch“ wurden Mädchen oft Bildungs-und Ausbildungsmöglichkeiten vorenthalten. Selbst für gut ausgebildete Frauen war es selbstverständlich, nach der Geburt zu Hause zu bleiben, bis ihr Kind in die Schule kam und sie – soweit die Möglichkeit dazu bestand – Teilzeit arbeiten konnten. Dieses speziell auf Frauen zugeschnittene „Drei-Phasen-Modell“ (Beruf-Familie-Beruf) war auch im Ehegesetz von 1957 verankert: „Die Frau (!) führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Im Klartext: Wollte eine verheiratete Mutter berufstätig sein, brauchte sie die Zustimmung ihres Mannes!
Dieses Gesetz hatte in der Bundesrepublik noch bis 1977 Gültigkeit. Im gleichen Jahr, in dem es verabschiedet wurde, fand – weit von Deutschland entfernt – ein Ereignis statt, von dem wohl niemand ahnte, dass es auch die Situation von Frauen und Müttern beeinflussen würde: Am 4.10.1957 gelang es der Sowjetunion, den ersten künstlichen Satelliten „Sputnik“ ins Weltall zu schicken - ein Schock für die USA und Westeuropa. Unter dem Einfluss dieses sog. „Sputnikschocks“ wurden u.a. auch in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Anstrengungen unternommen, brachliegende Bildungsreserven zu aktivieren, um die technologische Überlegenheit des politischen Gegners zu brechen. Arbeiterkinder, Kinder aus ländlichen Gebieten und ausdrücklich auch Mädchen sollten verstärkt gefördert werden und die Chance erhalten, ein Gymnasium zu besuchen und ein Studium zu absolvieren. Mit großem Erfolg: Inzwischen ist der Frauenanteil bei Abiturienten und Studierenden höher als der Männeranteil, auch bei den schulischen Leistungen haben Mädchen die Jungen überflügelt.
Dass junge Frauen, die erfolgreich eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, auch mit Kind weiterhin berufstätig sein möchten, verwundert nicht. Auch die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass sich die in Mädchenbildung investierten Steuergelder „auszahlen“. Das drückt sich auch im 1977 revidierten Familiengesetz aus, in dem es heißt: „Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderes Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.“
Allerdings wurden noch bis in die achtziger Jahre hinein erwerbstätige Mütter als „Rabenmütter“ diskriminiert und waren, was die Betreuung ihres Kindes angeht, auf sich allein gestellt. Erst ein weiterer „Schock“ hat wohl dazu beigetragen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Politikum wurde: der Geburtenrückgang. Seit sich zunehmend mehr Frauen bei der Alternative „Kind oder Beruf“ für den Beruf und gegen ein Kind entscheiden, wird die Frage neu gestellt: Was muss getan werden, um berufstätige Frauen zu ermutigen, ein Kind zu bekommen? Was muss passieren, damit Eltern beides, Kind und Beruf, vereinbaren können? Erziehungsgeld, Elternzeit, Recht auf einen Betreuungsplatz und die Einrichtung familienfreundlicher Arbeitsplätze sind Schritte auf dem Weg dahin. Und auch wenn längst nicht alles ideal ist: Die Zeiten, die Zeiten, in denen berufstätigen Müttern ein schlechtes Gewissen gemacht wurde, sind wohl endgültig vorbei.
Zum Thema „Kind und Beruf“ können sich Eltern in einem Extra-Elternbrief informieren. Darin geht es um Fragen wie:
Der Brief ist kostenlos und kann bestellt werden beim Arbeitskreis Neue Erziehung, 030 259006-41 oder unter http://www. ane.de/bestellservice/