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Zuwanderunsgesetz 1: Wieviel Diskriminierung verträgt die Integration?

Anmerkungen zum neuen Zuwanderungsgesetz von Safter Çinar

Die neue Übersichtlichkeit bei den Aufenthaltstiteln ist zu begrüßen. Die Verschärfungen im rot-grünen Zuwanderungsgesetz jedoch sind integrationsfeindlich. Sie beschädigen das ohnehin nicht sehr starke Vertrauen der Migrantinnen und Migranten in die deutsche Mehrheitsgesellschaft. Lieber kein Zuwanderungsgesetz als dieses Gesetz, meint SAFTER ÇINAR, stellvertretender Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. bis 2002.

Nach der Stärke des Gezeters von CDU/CSU über das neue Zuwanderungsgesetz zu urteilen, müsste das umstrittene Gesetz eigentlich ein zuwanderungsfreundliches Produkt sein. Mitnichten: Es bringt nur wenige Verbesserungen, aber etliche Verschärfungen. Denn die CDU/CSU hat natürlich bei den Nach-"besserungen" mitgewirkt, um sich mit lautem Theaterdonner zu verabschieden. Die nächste Aufführung kommt bestimmt: nach Feststellung des Verfahrensfehlers durch das Bundesverfassungsgericht wird der Gesetzentwurf erneut in den Bundestag eingebracht.

Der Gesetzentwurf widerspricht in zentralen Punkten den Empfehlungen der Süssmuth-Kommission und verschärft die aktuelle (Rechts-) Lage, ohne nennenswerte Verbesserungen zu bringen.

Nicht eine weltoffene, integrative Einwanderungspolitik ist Ziel des Gesetzes, sondern die "Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland" (Paragraph 1, Absatz 1). Diese Zielsetzung wird naturgemäß dazu führen, dass Verwaltung und Gerichte in Ermessens- und Konfliktfällen dementsprechend restriktiv entscheiden werden. Während der denkwürdigen Bundesratssitzung am 21.3.2002 hat Innenminister Schily den Unionsparteien schon im Vorfeld weiter einschränkende Ausführungserlasse zugesagt.

Das Gesetz umfasst die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern aus der EU und aus Drittstaaten, die Asylverfahren sowie Integrationskurse - allerdings nur für Neuzuwanderer.

Der bisher schon nach branchenspezifischen Interessen organisierte begrenzte Zuzug hochqualifizierter und nicht-ausgebildeter Arbeitskräfte ist durch das geltende Ausländerrecht zu bürokratisch geregelt und soll mit dem neuen Gesetz flexibilisiert werden. (Von den 350.000 im Jahre 2000 erteilten Aufenthaltsgenehmigungen für neue Zuzügler betrafen allein 270.000 polnische Saisonarbeiter für die Landwirtschaft; die übrigen verteilen sich u.a. auf Fotomodelle, Fertigbauhallenmonteure, Kellner, Spezialitätenköche, Wissenschaftler, neuerdings IT-Experten und Kranken-/Altenpflegepersonal). Hochqualifizierte können sich künftig von Anfang an dauernd niederlassen, im Bedarfsfall soll eine begrenzte Zahl besonders geeigneter Personen über ein Auswahlverfahren einwandern können.

Die wenigen Fortschritte im Flüchtlingsschutz (Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe) entsprechen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Das Gesetz verfestigt bestehende Ausgrenzungen gegenüber Flüchtlingen und baut neue auf. Die schon seit Jahren um ca. 20 Prozent unter den Regelsatz gesenkte Sozialhilfe für Asylsuchende soll zukünftig unbegrenzt gelten und auf alle Ausländer mit humanitärem Aufenthaltsrecht ausgedehnt werden.

Die 260.000 "geduldeten" Ausländer können bis zur (zeitlich ungewissen) Abschiebung in neu zu errichtenden Ausreisezentren' zwangsweise untergebracht werden. Die rechtlose Existenz Hunderttausender von Menschen ohne Papiere wird im Gesetz entgegen der Empfehlung der Süssmuth-Kommission ignoriert.

Die neue Übersichtlichkeit der Aufenthaltstitel, eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, und die für die Niederlassungserlaubnis von 8 auf 5 Jahre gekürzte Aufenthaltsdauer sind zu begrüßen. Diese positiven Regelungen werden aber durch Verschärfungen überlagert.

Damit die 2,7 Mio Ausländer mit befristetem Aufenthaltsstatus zukünftig eine Niederlassungserlaubnis erlangen können, reicht die "einfache Art" sich in deutscher Sprache mündlich verständigen zu können, nicht mehr aus; jetzt sind "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" erforderlich.

Des weiteren müssen Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet' nachgewiesen werden - eine Bedingung, die nicht einmal bei der Einbürgerung verlangt wird und ohne ein milliardenschweres Angebot an Deutsch-/Integrationskursen für diese seit Jahren hier lebenden De-facto-Eingewanderten kaum zu erfüllen ist, ja von Millionen eingeborener Deutscher nicht erreicht wird.

Entsprechende Integrationskurse nach niederländischem (dort inzwischen fragwürdigem) Vorbild gibt es nur für Neuankömmlinge, nicht für bereits hier lebende Einwanderer: anstelle der ursprünglich vorgesehenen 600 Unterrichtsstunden sollen die Kurse nur noch "zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse' führen, bei der gesellschaftlichen Orientierung sollen 30 Stunden ausreichen. Statt Anreizen zur Teilnahme droht bei Nichtteilnahme eventuell sogar die Ausweisung (es ist verfassungsrechtlicher Unfug, zugezogene Ehepartnerlinnen wegen Nicht-Teilnahme ausweisen zu wollen).

Hier geborene und aufgewachsene Jugendliche können entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wegen einer Straftat auch zukünftig in ein Land ausgewiesen werden, in dem sie nie gelebt haben.

Die je nach Migrantengruppe unterschiedlichen Altersgrenzen 18 und 12 Jahren beim Kindernachzug schaffen ein u.U. verfassungswidriges Mehrklassenrecht. Die Argumentation von Schily und den Unionsparteien ist weder neu noch wahr. Je jünger die Kinder zuziehen, so besser seien ihre Integrationschancen. Dazu die Süßmuth - Kommission: "..dass bei türkischen Jugendlichen, die erst im späten Alter, aber im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung nach Deutschland gekommen sind, auch gute Integrationschancen festgestellt wurden."

Mit dem Gesetzentwurf wurde nach der misslungenen Staatsangehörigkeitsreform eine weitere Chance vertan, die Einwanderung, die Integration und die Gleichstellung der kulturellen Minderheiten in der Bundesrepublik zu regeln.

Seit 1974 der Familiennachzug zu den sog. Gastarbeitern erlaubt wurde, praktiziert die Bundesrepublik faktisch eine Zuwanderungspolitik (Einwanderung darf man / frau ja nicht sagen!), hat aber weiterhin drei Jahrzehnte die Ideologie des "Nichtzuwanderunglandes" propagiert. Dies hat einerseits der Mehrheitsgesellschaft suggeriert, die Einwanderer/innen gehörten nicht zur bundesdeutschen Gesellschaft. Es hat aber auch die Motivation und Bereitschaft der Eingewanderten, sich als Teil dieser Gesellschaft zu begreifen und mehr für die Integration –im positiven Sinne- zu tun, gehemmt. Insbesondere hier geborene und aufgewachsene Kinder, die faktisch keine andere "Heimat" kennen, empfinden diese Diskriminierung vielmehr als älteren Generationen, zumal in den Bildungseinrichtung ihnen immer der "geringe Stellenwert" ihrer Muttersprache suggeriert wird.

In der öffentlichen Diskussion werden sie fortlaufend als "Problem", ja als "Gefahr" ("Zuwanderung in die Sozialsysteme" -Schily) dargestellt und diskutiert. All zu schnell werden soziale, schichtenspezifische Problemlagen ausschließlich auf die ethnische Herkunft reduziert. Die Sprachstandsuntersuchung "Bärenstark" in den Berliner Innenstadtbezirken hat gezeigt, dass zwar über 60 % der 5-6-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse, aber auch 35 % der deutschen Kinder.

Nach der nicht ganz gelungenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, besonders der unseligen Unterschriftenkampagne von Roland Koch, die zu recht als Anti-Ausländer-Kampagne verstanden wurde, hat das misslungene Zuwanderungsgesetzprojekt das Gefühl der Migranten/innen verstärkt, unerwünscht und nur als Wahlkampffutter benutzt zu sein - keine gute Situation für eine "neue" Integrationspolitik!

Die Migrantenverbände und andere gesellschaftlichen Organisationen werden versuchen, die Betroffenen darüber zu informieren, das Beste aus der Situation zu machen. Wir alle sollten uns engagieren, die deutschen Wähler gegen fremdenfeindlichen Stimmenfang zu immunisieren.

Safter Çinar  ist seit 30 Jahren in Migrantenselbstorganisationen und gewerkschaftlich tätig. Er lebt seit 1967 in (West-) Berlin und war bis 2002 stellvertretender Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V.
Kontakt: tbb-berlin@t-online.de
Website der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V.: http://www.tgd.de.

Das Photo wurde uns freundlicherweise von der Fachhochschule Nordhausen (http://www.fh-nordhausen.de) zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an Herrn Guido Käsgen.
Orientierungskurse des Türkischen Bundes in Berlin - Brandenburg