HomeThemenKolumneElternbriefeArabische Medien ProjekteLesesaalElternlotsenNetzwerkÜber unsVeranstaltungenDownloadsPresse

Veranstaltungen

Gelsenkirchen, 22.05., 09- 12 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz zu Kitathemen

Referent: Antonio Diaz
Ort: Evangelisches Familienzentrum Hüllen-Schatzkiste, Vandalenstr. 15, 45888 Blumke-Hülle Gelsenkirchen
Teilnehmer: max 15 Personen

Dortmund, 02.06., 10 - 13 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz "Gesunde Ernährung"

Referent: Antonio Diaz
Ort: Biff e.V., Wittenstr. 46, 44149 Dortmund
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 09:00 Uhr

Fachtag Elternbriefe

"Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?"

Berlin, 08.06., 10:00 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz zu Kitathemen

Referent: Iman El-Hussein
Ort: ANE - Geschäftstelle
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 10:00 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz "Bildungschancen"

Referent: Antonio Diaz
Ort: ANE - Geschäftsstelle
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 14:00 Uhr

Tag der offenen Tür im ANE

Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" am Freitag, dem 8. Juni 2012 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr - Informationen und Gespräche für Eltern und ein buntes Kinderprogramm.

Fachtag Elternbriefe

Berlin, 08.06.2012, 09:00 - 14:00 "Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?" Programm und Anmeldung

Tag der offenen Tür

Berlin, 08.06.2012, 14:00 - 20:00 Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" Anmeldung

Elterntipps Arabisch/Deutsch

Erziehungstipps für Migrantenfamilien aus dem arabischen Sprachraum.

Elternbriefe Schule Berlin

Elternbriefe Sprache

Sprachentwicklung und Sprachförderung in 10 Sprachen

Download.
Bestellen.

Filme für Eltern

"Wie Babys sich entwickeln" - Kurzfilme für junge Eltern.

Wir sind auch Menschen – Zur Situation von Flüchtlingen in Deutschland

Es gibt verschiedene Gründe , warum Menschen aus ihrem Land fliehen und sich auf den Weg in eine ungewisse Zukunft machen, um in einem anderen Land ein neues Leben zu suchen. Politische, geschlechtsspezifische oder rassistische Verfolgung, Krieg, Hunger und Armut oder eine aussichtslose Situation können die Ursachen sein. Der Weg kann oft lebensgefährlich sein (vgl. "Boat people"). In jedem Fall bedeutet es die Aufgabe des Zu Hauses, der gewohnten Umgebung und Gesellschaft, in der man sich auskennt, der Freunde und Familie – allem, was für einen Menschen wichtig ist.

Zahlen und Fakten Die Zahl der Asylanträge in Deutschland sinkt seit einigen Jahren kontinuierlich. Der Tagesspiegel spricht für das Jahr 2004 von 30,5 % weniger als im Vorjahr, im Zeitraum von 1996 bis 2003 haben sich die Anträge halbiert (1996: 116 000, 2003 51 000). Im Vergleich dazu betrug die jährliche Zuwanderung 1996 708 000 Menschen, 2003 hingegen 602 000. Von den 40 110 Anträgen für das Jahr 2004 wurden 1,7% anerkannt. (Quelle: Tagesspiegel, Focus 23/04)

Aufenthaltsstatus "Unsere Duldung ist noch 2 Monate gültig. Danach wissen wir nicht, was passiert" – eine sogenannte "Duldung" bzw. "Aussetzung der Abschiebung" bekommen abgelehnte Asylbewerber hauptsächlich in zwei Fällen: Wenn die "gegenwärtige Situation im Herkunftsland keine Ausweisung" zulässt – das bedeutet z.B. Bürgerkrieg; oder wenn kein gültiger Pass existiert. Dieser Status betrifft ca. 200 000 Menschen in Deutschland, womit eine extreme Unsicherheit der Lebenssituation verbunden ist. Duldungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 3 – 6 Monaten verlängert, die Zeitdauer liegt jedoch im Ermessen der Ausländerbehörde. Es gibt Fälle, in denen nur für 2 Wochen verlängert wird.

Für die Betroffenen bedeutet dies regelmäßige unangenehme Gänge zur ALB, die immer mit Angst vor einer Abschiebung verbunden sind. Diese Bedrohung wirkt sich auch auf die konkrete Lebenssituation aus. "Seit dem wir hier sind, kann ich nicht mehr richtig schlafen. Beim Arzt haben sie gesagt "Du bist gesund", aber die Probleme machen krank. Du kannst das nicht vergessen...".

Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz wird es auch für Asylberechtigte kein unbefristetes Aufenthaltsrecht mehr geben, stattdessen soll alle drei Jahre erneut geprüft werden, ob die Verfolgung oder Gefahrenlage noch besteht. Dies hängt allerdings von der Einschätzung der deutschen Behörden ab, deren Berichte oft nicht mit denen von Menschenrechtsorganisationen übereinstimmen. Das bedeutet auch für diese Menschen dauerhafte Unsicherheit.

Eine positive Neuerung des Gesetzes ist die Anerkennung von nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung. Auf der anderen Seite wird aber exilpolitische Aktivität nicht mehr berücksichtigt und ein Terrorismusverdacht reicht für eine Abschiebung aus.

Die völkerrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingskindern in Deutschland stellt eine Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention dar, weil ausländerrechtliche Bestimmungen über das Kindeswohl gestellt werden Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten gibt es keine Altfall/Bleiberechtsregelung. Das Schicksal der "Geduldeten" bleibt also weiterhin in der Schwebe.

Mehr zum Zuwanderungsgesetz: www.proasyl.de, http://www2.amnesty.de

Zum Thema Abschiebung: www.humanrights.de, www.libasoli.de, http://www2.amnesty.de, http://lola.d-a-s-h.org, www.arztezeitung.de, www.abschiebehaft.de, www.ausreisezentren.de, www.aktivgegenabschiebung.de

Flüchtlingsalltag – Menschen zweiter Klasse
"Wir wohnen hier im Heim, wir dürfen nicht arbeiten, wir müssen in unserem Landkreis bleiben... das ist für uns kein Leben, sondern ein Gefängnis." Neben der Unsicherheit bezüglich des Bleiberechts sind Flüchtlinge von Einschränkungen betroffen, die konkrete Auswirkungen auf ihre Lebenssituation haben.

Arbeits- und Ausbildungsverbot
"In der Schule sagen manche `Ihr Ausländer nehmt uns die Arbeit weg´ - ich möchte sehen, welche Arbeit... Stell Dir vor, Du sitzt den ganzen Tag im Heim rum, kannst nichts machen...es ist schwer..."

Flüchtlingen, die nach dem 17.05.1997 eingereist sind, ist es verboten zu arbeiten. Den anderen ist die Arbeitsmaßnahme nur dann möglich, wenn kein(e) Deutsche(r) oder andere(r) Bevorrechtigte(r) (EU-StaatsbürgerIn) den angestrebten Arbeitsplatz besetzen kann. Diese Regelung kommt einem faktischen Arbeitsverbot gleich. Nur für sehr schlecht bezahlte Arbeit und solche, die sonst niemand machen wollte, gibt es eine geringe Chance. In der Regel werden aber fast sämtliche Anträge auf eine Arbeitserlaubnis abgelehnt. Das bedeutet eine zwangsläufige Sozialleistungsabhängigkeit.

Aufgrund des Arbeitsverbotes ist es den Menschen auch nicht möglich, eine Ausbildung zu absolvieren, da für diese eine Arbeitserlaubnis notwendig ist. Der Zugang zum Studium ist ebenfalls "nicht gestattet". "Wenn man seine Kinder so aufwachsen sieht, ohne Zukunft, das ist traurig. Wir sind hier her gekommen, um vor den Problemen zu fliehen, und jetzt haben wir ganz andere als zu Hause. Unser Sohn ist im Sommer mit der Schule fertig, und dann....".

"Sie sagen `Du hast alles, du bekommst Sozialgeld´ - das sind 40 € - das reicht nicht. Am Anfang hatte ich nicht mal einen Rucksack für die Schule..."

Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge erhalten in den ersten drei Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland mindestens 30% weniger Sozialhilfe als deutsche Sozialhilfeempfänger. Ansprüche auf Kinder- und Erziehungsgeld bestehen ebenso wenig wie der Zugang zur Krankenversicherung.

Bis auf einen Betrag von 40 € pro Monat in bar wird die gekürtze Sozialhilfe allerdings in Form von Sachleistungen wie Gutscheinen, Lebensmittel- und Hygienepaketen oder Chipkarten ausgegeben. Ein Teil der Menschen erhält gar kein Bargeld. Etwa 5.000 Flüchtlingen in Berlin wurde die Sozialhilfe mit dem Vorwurf, nur wegen der Sozialhilfe nach Deutschland gekommen zu sein, komplett gestrichen. Das betrifft vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo und Bosnien, serbische Deserteure, Roma und Angehöriger ethischer Minderheiten aus dem Libanon und Palästina.

Der Einkauf mit Chipkarten etc. beinhaltet massive Einschränkungen des alltäglichen Lebens und kommt einem Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben gleich. Nur bestimmte Geschäfte akzeptieren Chipkarten oder Gutscheine, und diese befinden sich oft in großer Entfernung von den Unterkünften. Außerdem sind Supermärkte mit Niedrigpreisangeboten wie Penny, Aldi, Lidl und Plus nicht an das Chipkartensystem angeschlossen. Man ist also gezwungen, in teureren Läden einzukaufen.

Ein Beispiel aus Brandenburg: Der zuständige Laden (Kaufland) für das Asylbewerberheim Waldsieversdorf befindet sich in Seelow, ca. 23 km von Waldsieversdorf entfernt. Das Heim selbst befindet sich mehrere Kilometer vom Ort entfernt im Wald, die nächste Busanbindung ist in Waldsieversdorf. Für kranke und gebrechliche Menschen ist das ein schwer lösbares Problem.

Mit Gutscheinen oder Chipkarten können nur bestimmte Produkte gekauft werden, hauptsächlich Lebensmittel. Alkohol und Zigaretten sind ausgeschlossen, Hygieneartikel zwar grundsätzlich gestattet, in der Praxis kann es aber beispielsweise Probleme beim Kauf einer Zahnbürste oder Klebstoff geben. Weiterhin können weder Telefonkarten, Briefmarken oder Busfahrkarten mit Chipkarten oder Gutscheinen gekauft werden. Gutscheine sind auf feste Beträge ausgestellt, es muss also genau für diesen Betrag eingekauft werden, da der Rest verfällt. Gesetzlich ist zwar die Rückgabe von 10% des Betrages festgelegt, praktisch wird dies jedoch in den seltensten Fällen durchgeführt. Bei Chipkarten verfällt der nicht ausgegebene Betrag am Ende des Monats automatisch. Die gekauften Waren sind zusätzlich auf der Karte gespeichert und somit den Bezirksämtern direkt zugänglich. Sowohl die Ausgabe von Chipkarten als auch von Gutscheinen ist für die Sozialbehörde weitaus teurer als die Auszahlung von Bargeld. Manche Flüchtlinge erhalten (z.B. in Aufnahmelagern (ZAST für Brandenburg oder EAA für Berlin) oder in einigen Landkreisen in Niedersachsen) weder Bargeld noch Ersatzmittel, sondern Lebensmittelpakete, deren Inhalt in der Regel qualitativ minderwertig, mengenmäßig unzureichend und nicht auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt ist. Diese Variante ist für Behörden am teuersten.

Von den verbleibenden 40 € Bargeld muss also alles andere beglichen werden. Neben der Reduktion auf das Nowendigste bedeutet dies den Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben. "Man kann nicht mal eine Monatskarte davon kaufen, wenn man z.B. Freunde besuchen will. Ich kann mich nicht mit jemandem treffen und z.B. ins Kino gehen, weil ich kein Geld habe. Es reicht bei uns höchstens bis Mitte des Monats. Meine Eltern können z.B. nie Geschenke für meine Geschwister kaufen."

Medizinische Versorgung
Flüchtlinge haben laut Gesetz nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie in zur Sicherung der Gesundheit unerlässlichen Fällen ein Recht auf medizinische Behandlung. Häufig erhalten sie keine Hilfe bei chronischen Erkrankungen und keine Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln wie Brillen, Hörgräten und Prothesen. Auch bei der Versorgung mit Medikamenten gibt es Probleme, da oft alte Medikamente, die in den Praxen vorhanden sind, ausgegeben werden. Jeder Arztbesuch muss vom Sozialamt genehmigt werden, das für die Ausgabe von Krankenscheinen zuständig ist. Das Ermessen liegt also statt in den Händen einer MedizinerIn in denen einer/s Verwaltungsangestellten, so dass notwendige Arztbesuche oder Operationen oft nicht genehmigt werden. Der deutsche Ärztetag lehnt die Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz zwar entschieden ab und hat 1998 eine Resolution dazu verabschiedet, ÄrztInnen handeln jedoch nicht unbedingt danach. "Nach einer Woche andauernden starken Halsschmerzen ging ich zu einer Ärztin. Die Sprechstundenhilfe sagte, Halsschmerzen zählen nicht als akute Erkrankung, sie können mich nicht behandeln. Erst nach langer Diskussion wurde ich reingelassen. Die Halsschmerzen stellten sich als Mandelentzündung heraus."

"Das Heim macht einen krank. Hier kann man nicht leben" – Unterbringung in Lagern
Eine weitere Belastung stellt das Wohnverbot für Flüchtlinge dar. Das bedeutet keine Mietkostenübernahme, Einweisung in Sammellager, Umverteilung auch bei vorhandener Wohnung, keine Wohnberechtigungsscheine etc. - Flüchtlinge sind gezwungen in eingezäunten Sammellagern zu leben, selbst dann, wenn sie billiger oder umsonst bei Verwandten oder in einer Wohnung untergebracht werden können. In den Wohnheimen leben oft bis zu 10 Personen, einander fremd und unterschiedlicher Herkunft und Sprache, in einem einzigen Zimmer. 5 m² stehen jedem Flüchtling in Deutschland zu – eine Wahrung der Intimsphäre ist also ausgeschlossen. "Für meine Familie haben wir ein Zimmer – wir sind 5 Leute. Mein Vater will vielleicht Fernsehen gucken, meine Mutter schlafen und meine Schwester spielen – das geht nicht." Für die Schulkinder ist es außerdem schwer möglich in Ruhe Hausaufgaben zu machen und rechtzeitig ins Bett zu gehen, da die Eltern keinen Rückzugsraum haben. "Ich kann mich nicht konzentrieren bei den Hausaufgaben und in der Schule bin ich fast immer müde."

Die Zustände der Heime sind oft mangelhaft, es gibt keine privaten Toiletten und Kochmöglichkeiten, sondern pro Flur jeweils eine Möglichkeit für bis zu 50 Leute. Aufgrund der Enge, Lautstärke und Sprachschwierigkeiten sind Konflikte unter den Bewohnern vorprogrammiert. Kinder leiden besonders unter den Bedingungen. "Meine kleine Schwester traut sich nachts nicht auf die Toilette".

Zusätzlich unterstehen die Bewohner einer Überwachung durch Kameras auf dem Außengelände und des Wachpersonals, das z.B. per Generalschlüssel Zugang zu jedem Zimmer hat. Der Kontakt zur Außenwelt wird durch diese Umstände weiterhin erschwert. Besucher werden durch die Prozedur am Eingang abgeschreckt. Das Wachpersonal lässt in der Regel niemanden ohne Kontrolle des Ausweises und Angabe des Bewohners, den man besuchen möchte, sowie Dauer des Besuches passieren. Übernachtung von Außenstehenden im Heim ist untersagt, außerdem gibt es eine begrenzte Besuchszeit. "Wenn meine Freundin mich um 22 Uhr besuchen will, wird sie nicht mehr reingelassen. Wenn sie hier schläft, muss sie am nächsten Morgen aufpassen, dass die Heimleitung sie nicht sieht".

Residenzpflicht
AsylbwerberInnen ist es verboten, den Landkreis, dem sie zugeteilt sind, ohne besondere Genehmigung zu verlassen. Ein sogenannter "Urlaubsschein" muss beim Sozialamt beantragt werden und wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Besuche bei ÄrztInnen, Freunden, Einkaufen etc außerhalb der Residenzzone sind also verboten. Bei Verstoß gegen dieses Gesetz müssen die Betroffenen eine Geldstrafe zahlen, bei Wiederholung droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Monaten. Diese Vorfälle gehen in die Kriminalstatistik der Ausländer ein. Durch die Zwangsverteilung werden u.U. Familien getrennt, die dann besonders unter diesem Gesetz zu leiden haben. Das Residenzpflichtgesetz gibt es innerhalb Europas nur in Deutschland.

(Quelle: www.refugeesemancipation.net; Flüchtlingsalltag in Berlin, Broschüre hrsg. vom Flüchtlingsrat Berlin, Mai 2003; The Flüchtlings-Voice, Nr. 6, www.thefluechtlingsvoice.org)

Der Text basiert auf angegebenen Quellen und Interviews mit Familien und Einzelpersonen aus Heimen in Brandenburg. Namen werden aus personenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben.

Weitere Informationen von Flüchtlings- und anderen Organisationen: http://thecaravan.org/, www.asyl.net, www.proasyl.de/lit/classen2/classen2-1.htm, www.fluechtlingsinfo-berlin.de

Links zum Asylverfahrensgesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/asylvfg_1992/gesamt.pdf 

Quelle: http://www.hier.geblieben.net/Wir_sind_auch_Menschen.pdf

Wir danken den Trägern der Kampagne Hier geblieben! für die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Beitrags!

 

Weitere Artikel zum Thema