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Europäische Asylchronologie

Juni 1921
Der Völkerbund, die Vorläuferorganisation der Vereinten Nationen, richtet ein Hochkommissariat für Flüchtlinge ein, das vor allem 800.000 russischen Flüchtlingen helfen soll.

Februar 1946
Nach dem Zweiten Weltkrieg gründet die UN-Vollversammlung die Internationale Flüchtlingsorganisation (International Refugee Organization – IRO). Sie hilft zwischen 1947 und 1951 rund 1.620.000 Menschen, vor allem in Deutschland und Österreich.

Januar 1951
Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ersetzt die IRO und nimmt seine Arbeit auf. Im Juli wird die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Sie stellt die umfassendste Kodifizierung von Flüchtlingsrechten in der Geschichte dar. Die Konvention ist auf Personen beschränkt, die vor dem 1. Januar 1951 zu Flüchtlingen wurden. Staaten können den Flüchtlingsschutz auf Opfer von Ereignissen in Europa begrenzen.

Januar 1967
Ein Protokoll zur Genfer Flüchtlingskonvention wird verabschiedet. Es dehnt den Schutz auf alle Flüchtlinge unabhängig vom Zeitpunkt der Flucht aus und hebt die geografische Einschränkung auf Europa auf.

Juni 1990
Fünf Staaten - Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande - unterzeichnen das Schengener Abkommen, das für die Zeit nach seiner vollständigen Umsetzung im Juni 1995 das Ende der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und den freien Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht. Bis zum Ende der 1990er Jahre treten diesem Übereinkommen alle EU-Mitgliedstaaten außer Großbritannien und Irland bei.

Juni 1990
Das Dubliner Übereinkommen (das 1997 in Kraft tritt) ist der erste wichtige Schritt Europas zur Koordinierung der nationalen Asylpolitiken. Es regelt die Zuständigkeit einzelner Länder für die Prüfung von Asylanträgen.

Februar 1992
Der Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) sieht vor, dass Justiz- und Innenminister den Rahmen für eine europaweite Asylpolitik schaffen.

November 1994
In Brüssel wird ein Modell-Rückübernahmeabkommen vereinbart, das EU-Mitgliedstaaten mit Nicht-Mitgliedstaaten abschließen können, um die Abschiebung von abgelehnten Asylsuchenden in Länder zu ermöglichen, die sie auf dem Weg in die EU durchquert haben. In der Folgezeit werden viele solcher bilateralen Abkommen geschlossen.

Juni 1995
Die Minister verabschieden eine Resolution zu Mindestgarantien für Asylverfahren. Diese sieht eine Reihe von Regelungen zugunsten der Antragsteller vor, erlaubt aber Staaten auch, diese unter bestimmten Umständen aufzuheben.

März 1996
Eine Gemeinsame Position zur harmonisierten Anwendung der Definition des Begriffes "Flüchtling" befasst sich mit der Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie ermöglicht Staaten, einen von mehreren Staaten favorisierten restriktiven Ansatz zu verfolgen, der Opfer "nichtstaatlicher" Verfolgung durch Gruppen wie bewaffnete Milizen von der Asylgewährung ausschließen würde.

Juni 1997
Der Vertrag von Amsterdam (der im Mai 1999 in Kraft tritt) liefert eine detaillierte Rechtsgrundlage für die Harmonisierung der Asyl- und Migrationspolitik.

Oktober 1999
Die Schlussfolgerungen von Tampere schreiben die politischen Ziele einer gemeinsamen Asylpolitik auf der Grundlage "der unbedingten Achtung des Rechts auf Asyl" und der "uneingeschränkten und allumfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention" von 1951 fest.

1999-2001
Die Europäische Kommission legt den Mitgliedstaaten vier Richtlinienentwürfe und einen Verordnungsentwurf vor, die den Kern der ersten Phase der Asylharmonisierung bilden.

Dezember 2000
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union schreibt Asyl als Grundrecht innerhalb der Union fest.

Juli 2001
Das erste wichtige Rechtsinstrument auf dem Weg zur EU-weiten Asylharmonisierung wird verabschiedet. Die Richtlinie des Rates regelt die Verteilung und Mindeststandards für den Schutz im Falle eines Massenzuzugs.

Juni 2002
Die Schlussfolgerungen von Sevilla konzentrieren sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, den Schutz der Außengrenzen sowie die Rückübernahme und die Rückkehr.

Januar 2003
Die Zweite der vier Richtlinien legt Mindestnormen für die sozialen Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern einschließlich Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Erwerbstätigkeit und Rechtssicherheit fest. Staaten wird allerdings die Möglichkeit eingeräumt, einige Mindestnormen nicht zu übernehmen und Leistungen unter bestimmten Umständen zu kürzen oder zu streichen.

Februar 2003
Eine Verordnung des Rates (Dublin II), im Wesentlichen eine Überarbeitung des ineffektiven Dubliner Übereinkommens von 1990, legt die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Prüfung von Asylanträgen neu fest.

März 2004
Die Justiz- und Innenminister einigen sich auf den Text der "Qualifikationsrichtlinie", die definiert, wem die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen werden kann und wer Anspruch auf den stärker eingeschränkten so genannten "subsidiären Schutz" hat.

30. April 2004
Zwei Tage vor dem Beitritt zehn neuer EU-Mitglieder einigt sich der EU-Rat auf den Text der Asylverfahrensrichtlinie, die Themen wie Berufung und die Bestimmung so genannter "sicherer" Länder behandelt. Sie ist die letzte der fünf Rechtsakte, die die Asylpolitik der Mitgliedstaaten harmonisieren sollen.

Quelle: ("Flüchtlinge" 2/2004)

Wir danken UNHCR Deutschland für die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Beitrags!

 

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