Berlin, 08.06.2012, 09:00 - 14:00 "Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?" Programm und Anmeldung
Berlin, 08.06.2012, 14:00 - 20:00 Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" Anmeldung
Erziehungstipps für Migrantenfamilien aus dem arabischen Sprachraum.
Sprachentwicklung und Sprachförderung in 10 Sprachen
"Wie Babys sich entwickeln" - Kurzfilme für junge Eltern.

(*) Eigene Bearbeitung und Erweiterung von Informationen der„Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen & Fremde Heimat. DOMIT: Eine Geschichte der Einwanderung aus der Türkei. Klartext Verlag. Essen, 1998.
1881 – 1910 Emigration: In diesem Zeitraum wandern 2.338.000 Personen von Deutschland in die USA aus
1907 – 1914 Immigration: Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte wächst von 800 000 auf 1.200.000 (ca. die Hälfte stammt aus Osteuropa)
1932 Preußische Ausländer-polizeiverordnung: Preußische Ausländerpolizeiverordnung (APVO) v. 27.4.1932 : „Jeder Ausländer ist zum Aufenthalt im preußischen Staatsgebiet zugelassen, solange er die in diesem Gebiete geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften befolgt“ (§ 1). Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte geht auf 142.000 zurück.
22.8.1938 (APVO): § 1 der von den Nazis verabschiedeten AVPO sieht eine Aufenthaltserlaubnis nur für die Ausländer vor, „....die Gewähr dafür bieten, daß sie der ihnen gewährten Gastfreundschaft würdig sind.“
September 1939: Kriegsverordnung über die Behandlung von Ausländern
1943: 5.200.000 Kriegsgefangene und verschleppte Zivilpersonen als Zwangsarbeiter beschäftigt
1950 – 1955: Arbeitskräftemangel in der Bundesrepublik führt zur Beschäftigung ausländischer (insbesondere italienischer) Arbeitskräfte (besonders in der Landwirtschaft), 1955 sind es bereits ca. 79.607
20. Dez. 1955 Anwerbeabkommen: Abschluß des ersten Anwerbeabkommens mit Italien. Es folgen Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (30.10.1961, Neufassung: 30. September 1964), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965), Jugoslawien (1968)
Gewerkschaften: Zustimmung unter drei Bedingungen: 1. Gleicher Lohn und Inanspruchnahme der Sozialsysteme 2. Zuständigkeit der deutschen (arbeits- und sozial-) Gerichtsbarkeit 3. Arbeitgeber stellen Unterkünfte zur Verfügung
Gründe für die Anwerbung: Ausweitung der Produktion und der Dienstleistung; Arbeitskräftemangel wegen Verkürzung der Arbeitszeiten, Verlängerung des Jahresurlaubs, Vorverlegung der Ruhestandsgrenze, Verlängerung der Ausbildungszeiten; ungünstige Bevölkerungsstruktur; Aufbau der Bundeswehr und des BGS; Rückgang der Aussiedler und der Übersiedler
Vorteile der Anwerbung: Keine Kosten für das Heranwachsen, keine Kosten im Bildungssektor, junge und gesunde Arbeitskräfte mit ausgesuchten Fertigkeiten, keine Rationalisierungsinvestitionen
Konditionen der Anwerbung: Jahresverträge sowie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für nur ein Jahr, die an den Arbeitsplatz gekoppelt sind ("Rotationsprinzip"), Unterbringung in vom Betrieb gestellten Heimen, Tarifliche Entlohnung, deutsches Arbeits- und Sozialrecht
Millionste Gastarbeiter September 1964: Der Portugiese Armando Hernando Rodriguez Sà wird als der millionste Gastarbeiter im Hauptbahnhof Köln begrüßt.
28. April 1965 Ausländergesetz: Das Ausländergesetz löst die „Verordnung über ausländische Arbeitnehmer“ von 1933 und die„Ausländerpolizeiverordnung“ von 1938 ab. Demnach existiert in der Bundesrepublik für Ausländer ein „Aufenthaltsverbot mit Erlaubnisvorbehalt“.
1966 / 1967: Bereits die erste wirtschaftliche Rezession führt zu Debatten über die Verringerung der Ausländerbeschäftigung, (zu diesem Zeitpunkt leben bereits 1.014.800 Ausländer in der Bundesrepublik), nach der konjunkturellen Erholung wird die Anwerbung verstärkt fortgesetzt
Beschäftigungsfelder 1970 (in %): Durchschnitt: 9,0; Eisen- und Metallerzeugung und -verarbeitung: 31,2; Bau: 26,9; Öffentlicher Dienst: 6,4; Dienstleistung: 5,7; Bergbau, Energie: 4,3; Land- und Forstwirtschaft: 1,3
Oktober 1971 Ausländervertretung: In der badischen Gemeinde Wiesloch wird eine „Ausländervertretung“ gebildet, Ende 1971 in Wiesbaden ein „Ausländerbeirat“ gewählt.
15. Januar 1972 Betriebsverfassungsgesetz: Durch die Reform erhalten ausländische Arbeitnehmer auch das passive Wahlrecht.
23. November 1973 Anwerbestop: Angesichts der sich abzeichnenden Wirtschafts- und Energiekrise verfügt die Bundesregierung einen "Anwerbestop"(zu diesem Zeitpunkt leben bereits 3.966.200 Ausländer in der Bundesrepublik).
1974 – 1982 Familiennachzug: Der "Anwerbestop" wird zum eigentlichen Beginn des Daueraufenthalts der "Gastarbeiter". Bestand die ausländische Wohnbevölkerung bisher vor allem aus erwerbstätigen Männern (über 75 %), ziehen nun Ehepartner und Kinder nach.
13. November 1974 Stichtagsregelung: Die Bundesregierung erlässt eine Regelung, wonach alle nach dem 30.11.1974 zugezogenen Familienangehörigen nicht arbeiten dürfen. Für Kinder wird später der 31.12.1976 festgelegt.
1. Januar 1975 Kindergeld-Kürzung: Für im Ausland lebende Kinder von ausländischen Arbeitnehmern wird ein geringeres Kindergeld gezahlt
1. April 1975 Zuzugssperre Berlin: Die Bundesregierung erlässt eine sog. Zuzugssperre: Kein Zuzug von Ausländern in Gebiete/Stadtteile, in denen der Ausländeranteil mehr als 12 % beträgt. Wird 1976 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aufgehoben. Wird 1977 eingeführt (für Kreuzberg, Tiergarten, Wedding), 1981 vom OVG Berlin eingeschränkt, 1990 abgeschafft.
28. Februar 1977 BLK: „Vorschläge der Bund-Länder-Komission zur Fortentwicklung der Ausländerbeschäftigungspolitik (Grundpositionen, Integrationspolitik, Konsolidierungspolitik, Grundsätze zum Familienachzug)“
1. Oktober 1978: Aufenthaltsverfestigung (Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz/Arbeitserlaubnisverordnung)
22. November 1978 Ausländerbeauftragter: Die Erkenntnis, dass die "Gastarbeiter" zunehmend in Deutschland bleiben, führt zur Gründung des Amtes eines "Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen". Erster Amtsinhaber ist Heinz Kühn (SPD) (zu diesem Zeitpunkt leben bereits 3.981.100 Ausländer in der Bundesrepublik).
September 1979 Kühn-Memorandum: Heinz Kühn legt das "Memorandum zu Stand und Entwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland" vor.
Auszug: „Undifferenzierte Konzeptionen einer Integration auf Zeit‘ sind in sich widersprüchlich und unrealistisch und werden von den tatsächlichen Gegebenheiten permanent widerlegt. (...)
Aufbauend auf dieser Beurteilung konzentrieren sich die Vorschläge des Memorandums auf eine konsequente Integrationspolitik mit folgenden Schwerpunkten:
22. November 1979: Vorschläge des Koordinierungskreises „Ausländische Arbeitnehmer“
19. März 1980: Leitlinien der Bundesregierung|Beschlüsse der Bundesregierung „Leitlinien zur Weiterentwicklung der Ausländerpolitik“ und Konzept für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien mit Schwerpunkt Integration der zweiten und folgenden Generationen
Januar 1981: Liselotte Funcke (F.D.P.) wird Kühns Nachfolgerin
2. Dez. 1981: Einschränkungen des Ehegatten- und Kindernachzugs durch die SPD/FDP-Regierung (H. Schmidt) ("Sozialverträgliche Steuerung des Familiennachzugs")
3. Feb. 1982 SPD/FDP: Grundsatzpositionen SPD/FDP-Regierung (H. Schmidt): Begrenzung – Rückkehrförderung – Integration
26. Mai 1982 Selbstverbrennung: Die Türkin Semra Ertan verbrennt sich aus Protest gegen die zunehmende Ausländerfeindlichkeit auf einem Marktplatz in Hamburg
13. Oktober 1982 CDU/FDP: Regierungserklärung der CDU/FDP-Regierung (H. Kohl), Grundsätze der Ausländerpolitik: 1. Begrenzung („Halbierung der Ausländerzahlen“) 2. Rückkehrförderung 3. Integration
1982 – 1986 Rückkehrförderung: Das Leben der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland verfestigt sich weiter. Versuche der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung die Zahl der Ausländer zu reduzieren (etwa durch das am 1. Dezember 1983 in Kraft getretene Rückkehrförderungsgesetz), erzielen nicht die beabsichtigte Wirkung: Im Jahr 1984 verlassen rd. 500 000 die Bundesrepublik (1982 leben 4.666.900 Ausländer in der Bundesrepublik, 1986 sind es 4.512.700).
1989: Erste Migrantin Europaparlament: Leyla Onur (SPD) wird in das Europa-Parlament gewählt
1989 – 1990: Das Ansteigen der Asylbewerberzahlen sowie der Einzug einer rechtsextremen Partei in das Berliner Abgeordnetenhaus (REP) rückt die Ausländerpolitik zunehmend in den Mittelpunkt parteipolitischer Auseinandersetzungen. Auch das Medieninteresse nimmt zu.
1990 – 1991 Rassistische Gewalt: Liselotte Funcke warnt bereits vor dem Beitritt der DDR vor einem erstarkenden und gefährlichen Rechtsradikalismus. Im Juni 1991 tritt sie aus Enttäuschung über die mangelnde Resonanz ihrer Vorschläge auf Seiten der Bundesregierung zurück. Die ausländerfeindlichen Gewalttaten von Hoyerswerda, Mölln, Rostock, Solingen und der allgemeine Anstieg fremdenfeindlich motivierter Straftaten geben ihr im nachhinein auf tragische Weise Recht (zu diesem Zeitpunkt leben 5.342.500 Ausländer in der Bundesrepublik).
14.9.2000 Rassistische Morde Seit der Wiedervereinigung: In den zehn Jahren seit der Wiedervereinigung sind erheblich mehr Menschen bei rechten Gewalttaten ums Leben gekommen, als die Bundesregierung bisher bekannt gegeben hat. Anstatt der offiziell genannten Zahl von 26 Toten listen „Tagesspiegel“ und "Frankfurter Rundschau" in einer gemeinsamen Dokumentation 93 Opfer auf. Die meisten Toten, jeweils 32, waren Ausländer und "normale" Deutsche. Hinzu kommen 15 Obdachlose. Die Schläger betrachteten sie als "minderwertig" und fühlten sich damit berechtigt, die "Asozialen" zu töten.
4.7.2001 Bericht der Süssmuth-Kommission. Die „unabhängige" Kommission Zuwanderung legt ihren Bericht vor.
3.8.2001 Schily – Entwurf: Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) legt Eckpunkte eines Zuwanderungsgesetzes vor (Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz).
6.11.2001 Schily – Entwurf 2: Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) legt eine geänderte Fassung vor
26.02.2002 Rot-Grüner-Kompromiss-Entwurf: Die Rot-Grüne-Koalition legt einen Entwurf vor, der der CDU/CSU die Zustimmung ermöglichen soll.
01. März 2002 Bundestagsabstimmung: Der Bundestag beschließt mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Grüne gegen die Stimmen der Union und PDS bei Enthaltung der FDP den Kompromiss-Entwurf.
22. März 2002 Bundesrat stimmt zu: Der Bundesrat stimmt dem Zuwanderungsgesetz zu. Wegen des kontroversen Abstimmungsverhaltens des Landes Brandenburg („ja“) fordert die Union Bundespräsident Rau auf, das Gesetz nicht zu unterschreiben und kündigt anderenfalls eine Verfassungsklage an.
Zuwanderungsgesetz ist nichtig Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 18. Dezember 2002: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil in dem Normenkontrollverfahren über das Zuwanderungsgesetz verkündet und festgestellt, dass das angegriffene Gesetz mit Art. 78 GG unvereinbar und daher nichtig ist. Damit tritt das Gesetz nicht am 1. Januar 2003 in Kraft. Von der Nichtigkeitsfolge werden auch die Regelungen des Zuwanderungsgesetzes erfasst, die am 26. Juni und. 1. Juli 2002 wirksam geworden sind.