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Veranstaltungen

Dortmund, 02.06., 10 - 13 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz "Gesunde Ernährung"

Referent: Antonio Diaz
Ort: Biff e.V., Wittenstr. 46, 44149 Dortmund
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 09:00 Uhr

Fachtag Elternbriefe

"Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?"

Berlin, 08.06., 10:00 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz zu Kitathemen

Referent: Iman El-Hussein
Ort: ANE - Geschäftstelle
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 10:00 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz "Bildungschancen"

Referent: Antonio Diaz
Ort: ANE - Geschäftsstelle
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 14:00 Uhr

Tag der offenen Tür im ANE

Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" am Freitag, dem 8. Juni 2012 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr - Informationen und Gespräche für Eltern und ein buntes Kinderprogramm.

Berlin, 15.06., 20:00 Uhr

"Generationsübergreifende Folgen nach Krieg, Flucht, Vertreibung und Emigration"

Vortrag von Anita Knapek 

Fachtag Elternbriefe

Berlin, 08.06.2012, 09:00 - 14:00 "Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?" Programm und Anmeldung

Tag der offenen Tür

Berlin, 08.06.2012, 14:00 - 20:00 Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" Anmeldung

Elterntipps Arabisch/Deutsch

Erziehungstipps für Migrantenfamilien aus dem arabischen Sprachraum.

Elternbriefe Schule Berlin

Elternbriefe Sprache

Sprachentwicklung und Sprachförderung in 10 Sprachen

Download.
Bestellen.

Filme für Eltern

"Wie Babys sich entwickeln" - Kurzfilme für junge Eltern.

Zuwanderungsgesetz 2: Gesetz schafft modernes Ausländerrecht

Das neue Zuwanderungsgesetz schafft ein modernes und vereinfachtes Ausländerrecht, das nicht nur vom Abwehrgedanken getragen ist. Es öffnet Türen für die, die wir brauchen, und schützt jene, die uns brauchen. Damit stellt sich der Entwurf den Herausforderungen, die mit dem Zukunftsthema Immigration verbunden sind, meint MARIELUISE BECK, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Lassen wir einmal allen Schall und Rauch, alles Wahlkampfgetöse um das Zuwanderungsgesetz beiseite. Nach fast dreijähriger Debatte und der Wiedereinbringung des Zuwanderungsgesetzes liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der besser ist als sein Ruf. Sicher ist es nicht das "modernste Zuwanderungsrecht", das sich eine grüne Integrationsbeauftragte vorstellen kann. Aber es ist unterm Strich das beste Ausländerrecht, das Deutschland je hatte. Natürlich ist es ein Kompromiss, aber einer, in dem sich viele gesellschaftliche Kräfte wiederfinden: Arbeitgeber und Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Migrantenorganisationen. Eigentlich alle - außer der Union - plädieren für die Verabschiedung.

Die Reform schafft ein modernes und vereinfachtes Zuwanderungsrecht, das statt verschämter Ausnahmeregelungen Arbeitsmigration nach Bedarf zulässt und unser Land für die "besten Köpfe" attraktiver macht. Es sichert einen humanitären Flüchtlingsschutz, in dem es völkerrechtliche Standards umsetzt, und beendet das System organisierter Unverantwortlichkeit für geduldete Flüchtlinge. Es enthält mit dem Punktesystem eine demografische Komponente und macht unser Recht europatauglich. Es befreit Unionsbürger von Aufenthaltstiteln und garantiert Rechtssicherheit durch einen Niederlassungsstatus und Übergangsregelungen. Es gibt ausländischen Studierenden die Möglichkeit, nach dem Studium hier zu arbeiten. Es bietet Bürgerkriegsflüchtlingen vorübergehenden Schutz und es bietet Lösungen für Härtefälle. Es bringt den Einstieg in eine Integrationsförderung, die systematisch und frühzeitig Wege in unsere Gesellschaft eröffnet. Kurzum: Es stellt sich den Herausforderungen, die mit dem Zukunftsthema Zuwanderung verbunden sind.

Nicht immer tut es dies mit gesetzgeberischer Eleganz. Statt einer einheitlichen Volljährigkeitsgrenze sind die Regelungen zum Kindernachzug unübersichtlich und kompliziert. Der vorliegende Entwurf ist eben kein rot-grünes Gesetz, sondern schon durch ein zähes Ringen um einen Kompromiss mit der Union geprägt. Schon unter dem Eindruck des 11. September drohte der migrationspolitische Frühling, der mit der Vorlage des Süssmuth-Berichtes angebrochen war, einem sicherheitspolitischen Herbst zu weichen. Und angesichts steigender Arbeitslosenzahlen will mancher aus einem Zuwanderungsgesetz ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz machen. Es ist bisher der Hartnäckigkeit der Bündnisgrünen zu verdanken, dass das Reformprojekt Zuwanderungsgesetz durch diesen heftigen Gegenwind nicht in sein Gegenteil verkehrt wurde.

Der nun vorliegende Entwurf würde ein modernes Ausländerrecht für Deutschland schaffen, das nicht allein vom Abwehrgedanken getragen ist. Er öffnet Türen, für die, die wir brauchen, und schützt jene, die uns brauchen. Wenn er denn verabschiedet wird. Denn die Union, die sich so lange der Realität unserer Einwanderungsgesellschaft verweigert hat, ist nun dabei, sich der Verantwortung für ihre Gestaltung zu verweigern.

Diese Weigerung heißt, Chancen zu vertun. Ob diese Chancen wiederkommen, ist fraglich. Das Warten auf bessere Zeiten und andere politische Mehrheitsverhältnisse, die weitgehendere Reformen ermöglichen, schreibt nur den unbefriedigenden Status quo fest. Da ist mir diese Taube in der Hand jedenfalls lieber als alle Spatzen auf dem Dach.

Jedoch geht es - gerade im Hinblick auf ein Vermittlungsverfahren - nicht um Kompromisse um jeden Preis. Ein Rückfall hinter bisher Erreichtes, ob im Flüchtlingsschutz oder im Staatsbürgerrecht, wäre ein zu hoher Preis für eine Reform, die ihren Namen dann nicht mehr verdient.

MARIELUISE BECK, 50, ist seit 1980 Mitglied der Grünen, seit November 1998 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Das Photo wurde uns freundlicherweise von der Fachhochschule Nordhausen (http://www.fh-nordhausen.de) zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an Herrn Guido Käsgen.