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Veranstaltungen

Dortmund, 02.06., 10 - 13 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz "Gesunde Ernährung"

Referent: Antonio Diaz
Ort: Biff e.V., Wittenstr. 46, 44149 Dortmund
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 09:00 Uhr

Fachtag Elternbriefe

"Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?"

Berlin, 08.06., 10:00 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz zu Kitathemen

Referent: Iman El-Hussein
Ort: ANE - Geschäftstelle
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 10:00 Uhr

Elternarbeit und Medieneinsatz "Bildungschancen"

Referent: Antonio Diaz
Ort: ANE - Geschäftsstelle
Teilnehmer: max 15 Personen

Berlin, 08.06., 14:00 Uhr

Tag der offenen Tür im ANE

Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" am Freitag, dem 8. Juni 2012 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr - Informationen und Gespräche für Eltern und ein buntes Kinderprogramm.

Berlin, 15.06., 20:00 Uhr

"Generationsübergreifende Folgen nach Krieg, Flucht, Vertreibung und Emigration"

Vortrag von Anita Knapek 

Fachtag Elternbriefe

Berlin, 08.06.2012, 09:00 - 14:00 "Was ist neu an den ANE-Elternbriefen? Wie können sie in der Praxis eingesetzt werden?" Programm und Anmeldung

Tag der offenen Tür

Berlin, 08.06.2012, 14:00 - 20:00 Die neuen ANE-Elternbriefe "mit Eltern für Eltern" Anmeldung

Elterntipps Arabisch/Deutsch

Erziehungstipps für Migrantenfamilien aus dem arabischen Sprachraum.

Elternbriefe Schule Berlin

Elternbriefe Sprache

Sprachentwicklung und Sprachförderung in 10 Sprachen

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Filme für Eltern

"Wie Babys sich entwickeln" - Kurzfilme für junge Eltern.

Die neuen Asylgesetze der EU finden ein geteiltes Echo

Jetzt muss die zweite Runde eingeläutet werden.

Zwei Wochen lang schaukelte das seeuntüchtige Schiff, voll beladen mit illegalen Einwanderern, die nach Europa zu gelangen hofften, steuerlos in schwerer See im Mittelmeer zwischen Libyen und Italien. Weil die Überfahrt eigentlich nur ein paar Stunden dauern sollte, hatte das Schiff nur wenig Nahrungsmittel und Trinkwasser an Bord. Als dann Tage verstrichen und das Boot ziellos umhertrieb, fielen immer mehr Passagiere den widrigen Umständen zum Opfer. Die Schwächeren starben, und ihre Leichen wurden einfach über Bord geworfen.

Als die italienischen Behörden das Boot schließlich vor der italienischen Insel Lampedusa aufbrachten, waren mindestens 70 Menschen gestorben, wahrscheinlich sogar noch mehr. 13 Leichen befanden sich noch auf dem Todesschiff, aber 15 Menschen hatten überlebt, darunter ein junger Afrikaner namens Mohammed.

Der 20-Jährige hatte seine Heimat in dem zerfallenden Staat Somalia am Horn von Afrika Monate zuvor verlassen. Über Tausende von Kilometern war er quer durch die Sahara bis nach Libyen gelangt und hatte sich dann dort für das letzte Stück seines Weges – die kurze Überfahrt nach Europa – einem Menschenschmugglerring anvertraut.

Mohammed hatte überlebt, weil er sich mit den toten Körpern vor der sengenden Hitze der Sonne geschützt hatte. "Ich kann nicht schlafen, weil ich ein schreckliches Gewicht auf mir verspüre", sagte er später über die Tortur. "Das Gewicht dieser Körper rettete mein Leben."

Würde er erneut riskieren, einen solchen Albtraum zu erleben, wurde er gefragt, nachdem er sich erholt hatte. "Ich würde niemandem empfehlen, eine solche Erfahrung zu durchleben", antwortete er. Er hielt inne und fügte dann hinzu: "Aber in Somalia besteht täglich die Gefahr, getötet zu werden" – ein Hinweis darauf, dass er letztlich doch bereit wäre, jeden Preis in Kauf zu nehmen, um den Trümmern seines Heimatlandes zu entkommen und seinen Traum von einem neuen Leben in Europa verwirklichen zu können.

Am anderen Ende des Kontinents brachten unterdessen Einwohner des behäbigen englischen Seebads Portishead ihre Meinung über Ausländer zum Ausdruck, die nach Europa zu gelangen suchen.

Das britische Innenministerium hatte zuvor bei der Stadtverwaltung beantragt, zwei Räume in einem Industriegebiet zur Befragung von Asylbewerbern nutzen zu können. Es hatte wohl kaum mit dem Sturm der Entrüstung gerechnet, der daraufhin losbrach.

Der Ausbruch der Feindseligkeit in dem Ort war besonders unverständlich, weil es in Portishead nie zuvor zu einer Straftat oder einem Fall von Gewaltanwendung in Zusammenhang mit Asylsuchenden gekommen war. Das Innenministerium versicherte, die Befragungen würden nur termingebunden stattfinden und nur wenige Minuten dauern und die Asylsuchenden würden sofort anschließend die Stadt wieder verlassen.

Ortsansässige, die möglicherweise durch eine anhaltende und ausländerfeindliche Kampagne in einem Teil der britischen Boulevardpresse beeinflusst worden waren, gaben sich mit diesen Zusicherungen nicht zufrieden. Pfarrer John Vickers klagte: "Es ist ein schwarzer Tag für die Stadt. Wenn das nicht rassistisch ist, was denn sonst noch?"

Der Zeitpunkt des Zwischenfalls war ebenfalls nicht gerade günstig, denn er ereignete sich nur kurz vor der Erweiterung der bis dahin aus 15 Ländern bestehenden Europäischen Union um zehn neue Länder und 75 Millionen neue EU-Bürger am 1. Mai (Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern).

Geteiltes Echo
Der Aufstand der Einwohner von Portishead und die Katastrophe im Mittelmeer standen im Gegensatz zu den glanzvollen Jubelfeiern zur Entstehung des größten Wirtschaftsblocks auf der Welt mit einer Gesamtbevölkerung von 455 Millionen Menschen und machten deutlich, dass die Realität anders aussieht: Komplexe, hoch emotionale und oft widersprüchliche Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsfragen werden auch weiterhin Anlass zu Streit und Ärger in der Europäischen Union sein.

Julia Hall von Human Rights Watch, einer nichtstaatlichen Organisation zum Schutz der Menschenrechte, betont: "Dies ist ein heikles Thema in allen europäischen Ländern", bei dem es nicht nur um unmittelbare Asyl- und Migrationsprobleme geht, sondern das auch Sicherheits-, Wirtschafts-, Haushalts- und soziale Fragen tangiert.

Humanitäre Organisationen, die feststellen, dass man sich in Europa immer weniger für den Schutz der Rechte des Individuums einsetzt, stehen denjenigen Politikern, Journalisten und anderen gegenüber, die seit Jahren davor gewarnt haben, dass der Kontinent von unwillkommenen "Eindringlingen" buchstäblich überlaufen wird. Letztere haben auch häufig bewusst grundlegende Fakten des Problems verzerrt und verdreht, indem sie keinen Unterschied machten zwischen Menschen, die vor Verfolgung fliehen und als Flüchtlinge Anspruch auf internationalen Schutz haben, und Wirtschaftsmigranten, die ein besseres Leben anstreben und damit nationalen Einwanderungskontrollen unterliegen.

Opfer dieses Streits waren die Migranten und Asylsuchenden, aber auch die breite Öffentlichkeit, die durch die unaufhörlichen Hetzkampagnen verwirrt und verängstigt wurden, und im Kreuzfeuer der Kritik stehende Regierungen, die im letzten Jahr mehr als acht Milliarden Euro für ihre Einwanderungssysteme aufwendeten und nach Angaben des irischen Justizministers Michael McDowell befürchteten, dass "ein Scheitern bei der Bewältigung der Problembereiche Migration und Asylsuchende zu einem Rechtsruck und zu einem Wiedererstarken rassistischer Politik" in Europa führen könnte.

Die EU-Staaten bemühen sich seit Jahren, die nationalen und EU-weiten Systeme zu stärken und anzupassen, um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden, und die letzten fünf Rechtsnormen – die offiziellen Bezeichnungen lauten Richtlinien und Verordnungen – zur Harmonisierung der Asylpolitik unter den Mitgliedstaaten wurden erst wenige Tage vor der formellen Erweiterung der Union verabschiedet.

Es überrascht vielleicht nicht, dass sie auf ein geteiltes Echo stießen. Regierungen beglückwünschten sich selbst, dass durch ihre Bemühungen übergeordnete völkerrechtliche Instrumente wie die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gestärkt würden. Menschenrechtsaktivisten beklagten hingegen schwer wiegende Mängel in den Rechtsakten, die in einigen Bereichen faktisch eine Verschlechterung bestehender Schutzstandards für Asylsuchende zur Folge haben würden.

Nach Einschätzung von UNHCR-Europadirektor Raymond Hall stellen sie einen ersten Schritt zu einem besser harmonisierten Asylansatz in der Europäischen Union dar. "Aber war er so ehrgeizig und großzügig, wie wir es gerne gehabt hätten? Trotz einiger Fortschritte ist er insgesamt gesehen im Gegenteil eher enttäuschend, weil er den Schutz für schutzbedürftige Flüchtlinge nicht verbessert. Der Prozess hat die Erwartungen nicht erfüllt, die wir hatten, als wir diesen Weg eingeschlagen haben. Wenn die Staaten die Richtlinien im Laufe der nächsten Jahre in nationales Recht umsetzen, müssen wir sicherstellen, dass es nicht zu einer weiteren Absenkung der Schutzstandards kommt."

Stimmen, die sich gegen Einwanderung und Asyl richten, warnen derweil weiterhin, ihre jeweiligen Länder würden entweder von Asylsuchenden von außerhalb Europas oder von Migrantenströmen aus den neuen Mitgliedstaaten überschwemmt. Die Wirklichkeit widerlegt diese Behauptung.

Im Vorfeld der Erweiterung der Europäischen Union war die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Höchststand von fast 700.000 im Jahr 1992 drastisch auf 288.000 zurückgegangen. UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers wies darauf hin, dass ungeachtet dessen manche Regierungen weiterhin die falsche Politik der harten Linie verfolgen – in ganz ähnlicher Weise, wie Generälen oft vorgeworfen wurde, den letzten Krieg noch einmal zu kämpfen, statt sich mit den Realitäten eines aktuellen Konflikts auseinander zu setzen.

"Die Zahl der Asylbewerber ist drastisch zurückgegangen und weiter rückläufig", sagte Lubbers kürzlich in einer Rede. "Es gibt keinen Grund dafür, sich so einseitig auf die Verringerung der Standards (des Flüchtlingsschutzes) zu konzentrieren und zu versuchen, so vielen Menschen wie möglich die Einreise zu erschweren und den Schutz zu verweigern."

Wissenschaftlichen Studien zufolge werden in den nächsten zwölf Monaten weniger als 300.000 Menschen aus den zehn neuen Mitgliedsländern in das "alte" Europa umziehen – entgegen Panik verbreitenden Zeitungsprognosen, nach denen sich mehrere zehn Millionen Menschen eilends auf den Weg nach Großbritannien und andere westeuropäische Länder machen würden.

Sicherheit hat Vorrang
Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten am 11. September 2001 und am 11. März 2005 in der spanischen Hauptstadt Madrid wurde Sicherheitserwägungen oberste Priorität eingeräumt, häufig auf Kosten von Menschenrechtsbelangen. Die europäischen Länder haben Milliarden ausgegeben, um ihre Grenzen besser zu schützen sowie ihre Einwanderungs- und Asylbestimmungen zu verschärfen. Die Union stellte den neuen Mitgliedstaaten allein Mittel im Umfang von mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung, um die zukünftige wichtige EU-Grenze im Osten undurchdringlicher zu machen.

Der Menschenschmuggel zu Preisen von bis zu 8.000 Euro hat sich zu einem Milliardengeschäft entwickelt. Jedes Jahr reisen schätzungsweise 500.000 Menschen illegal in die Union ein.

Manche - wie die unglücklichen Afrikaner an Bord des Bootes mit Kurs auf Italien - sind bereit, dafür sogar ihr Leben aufs Spiel zu setzen. Ein Zusammenschluss nichtstaatlicher Organisationen mit der Bezeichnung United Against Racism dokumentierte etwa 5.000 Todesfälle im letzten Jahrzehnt. Die Opfer ertranken, erfroren oder erstickten in Lkws, Schiffen, Flugzeugen oder undurchdringlichen Wäldern, starben bei der Durchquerung von Minenfeldern oder begingen Selbstmord, indem sie von Brücken oder Klippen sprangen oder sich selbst anzündeten – Endstationen des vergeblichen Versuchs, das gelobte Land zu erreichen.

Genügend tatsächliche oder potenzielle Krisenherde liegen nach wie vor nicht weit von der Europäischen Union entfernt: das Kosovo und andere Teile der instabilen Balkanregion, der Irak sowie der Nahe Osten. Und der Kaukasus.

Angesichts der anhaltenden Instabilität in Tschetschenien wurden die Tschetschenen zur größten Gruppe von Asylsuchenden in Europa. Dies belegt einen häufig ignorierten Zusammenhang, dass einige nationale Ansätze zur Einwanderungsproblematik von einer falschen Voraussetzung ausgehen: Es sind nämlich nicht die sozialen Leistungen in europäischen Ländern, die viele Flüchtlinge anziehen, oder die immer aussichtsloseren Asylverfahren, die sie abhalten, sondern es ist die tatsächliche Situation in ihren Herkunftsländern, die sie zur Flucht zwingt.

Ein sicherer Zufluchtsort
In Europa hat es immer Flüchtlinge gegeben, aber im letzten Jahrhundert war die Zahl und die Art ihrer Aufnahme drastischen Schwankungen unterworfen und abhängig vom vorherrschenden politischen, militärischen und gesellschaftlichen Klima.

Zwei Weltkriege lösten die Flucht von mehreren zehn Millionen Menschen quer über einen verwüsteten Kontinent aus. Zwischen diesen katastrophalen Ereignissen suchten Millionen Armenier, Türken, Griechen und Spanier Zuflucht in anderen Teilen Europas, weil sie wegen Völkermorden und Konflikten nicht in ihrer Heimat bleiben konnten.

1921 ernannte der Völkerbund, die Vorläuferorganisationen der Vereinten Nationen, den norwegischen Polarforscher Fridtjof Nansen zu ihrem ersten Hochkommissar – anfänglich, um 800.000 überwiegend russischen Flüchtlingen zu helfen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg garantierten die Gründung der Vereinten Nationen und des Europarats, die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und andere Instrumente Flüchtlingen ein Mindestmaß an Rechtsschutz und Menschenrechten.

Die erzwungene Migration großer Zahlen von Menschen hielt an, lief jedoch oft relativ geordnet und in politisch willkommener Weise ab. Während des Kalten Krieges wurden Flüchtlinge sowohl Figuren im politischen Spiel als auch politisches Kapital. Westeuropa und weiter entfernte Länder wie die Vereinigten Staaten und Australien hießen Personen, die dem Sowjetkommunismus entronnen waren, wärmstens willkommen, gewährten ihnen rasch Asyl und integrierten sie bereitwillig. Als ab dem Ende der 1970er-Jahre Tausenden von indochinesischen Boatpeople nach Jahrzehnten des Krieges in dieser Region Zuflucht gewährt wurde, war der Kontinent zum ersten Mal mit der Ankunft großer Zahlen von Nichteuropäern konfrontiert. In dem vorherrschenden politischen Klima wurden auch sie bereitwillig aufgenommen – selbst an so ungewöhnlichen Orten wie in Island.

Ein Vierteljahrhundert blieb die Zahl der in Westeuropa ankommenden Asylsuchenden relativ stabil bei unter 100.000 pro Jahr. Aber als immer mehr Menschen aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten sowie aus Osteuropa eintrafen, stiegen die Zahlen unaufhaltsam. 1986 verdoppelten sie sich auf 200.000, kletterten 1989 auf 316.900 und erreichten 1992 in der Anfangsphase des Krieges im ehemaligen Jugoslawien den Höchststand von 696.500.

Eine andere Zukunft gestalten
Diese in die Höhe schießenden Asylbewerberzahlen, der enorme Anstieg der Zahl der Menschen, die auf der Suche nach einem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten besseren Leben in der ganzen Welt unterwegs sind, die sich verschlechternde Sicherheitslage und der weltweite Krieg gegen den Terror bestimmten die Asyldebatte auf dem Kontinent und die Gestalt der jüngsten Rechtsnormen der EU.

Im Wesentlichen sollten sie einen Ausgleich zwischen sehr unterschiedlichen nationalen Asylsystemen schaffen. Offiziell wurde davon gesprochen, dass die Mitgliedstaaten ihre Politik "harmonisieren" würden. In der Praxis sollte ein schlankeres, effizientes und humanitäres europaweites System entstehen, das sowohl den Regierungen als auch den Zuflucht Suchenden nützen würde.

Ein harmonisiertes System würde es Ländern beispielsweise gestatten, leichter zwischen schutzbedürftigen Asylsuchenden und Wirtschaftsmigranten zu unterscheiden, und auch der Praxis der Mehrfachanträge Einhalt gebieten, bei der Antragsteller auf der Suche nach den besten Leistungen von Land zu Land ziehen. Umgekehrt sollten aber auch die Grundrechte von Antragstellern gestärkt werden.

Im Juni 1990 verabschiedeten Regierungsvertreter in der irischen Hauptstadt das Dubliner Übereinkommen, den ersten wichtigen Schritt Europas auf dem Weg zu einer Koordinierung der nationalen Asylpolitiken. Darin legten sie die Zuständigkeit der Länder bei der Prüfung von Asylanträgen fest. Diese Regelung erwies sich als ineffektiv, woraufhin 13 Jahre später die Rolle der Mitgliedstaaten in der als Dublin II bezeichneten EU-Verordnung neu festgelegt wurde.

Zwischenzeitlich sah der Vertrag über die Europäische Union von 1992 (Maastricht-Vertrag) vor, dass Justiz- und Innenminister einen Rahmen für eine europaweite Asylpolitik ausarbeiteten. Der Vertrag von Amsterdam von 1997 schuf die rechtliche Grundlage für die Entwicklung einer gemeinsamen Politik. Zwei Jahre darauf wurden in den Schlussfolgerungen von Tampere die politischen Ziele einer solchen Politik auf der Grundlage "der unbedingten Achtung des Rechts auf Asyl" und der "uneingeschränkten und allumfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention" von 1951 festgelegt. Andere Verträge und Rechtsinstrumente einschließlich der weiter oben erwähnten fünf Richtlinien und Verordnungen verliehen dem Rahmen nach und nach Rechtsverbindlichkeit.

Migration – die Wanderungsbewegungen von Menschen über Grenzen hinweg und die Vollmacht des Staates, sie zu kontrollieren – betrifft jedoch einen der heikelsten und grundlegendsten Aspekte der Souveränität und die Regierungen haben sich nach Einschätzung von UNHCR-Europadirektor Raymond Hall der Aufgabe, eine neue Richtung festzulegen, nicht hinreichend gestellt.

Zweifellos ist der neue Rechtsrahmen mit Fortschritten verbunden. Die so genannte Qualifikationsrichtlinie enthält eine gemeinsame Definition, wer als Flüchtling anerkannt werden kann, und wird hoffentlich Jahre der Verwirrung und der Uneinigkeit darüber beenden, wer Anspruch auf Asyl hat und wer nicht. Sie schließt explizit Betroffene ein, die nicht nur vor politischer, religiöser und anderer Verfolgung durch Regierungen fliehen, sondern auch vor Guerillas, irregulären Milizen und anderen "nichtstaatlichen" Akteuren. Einige Regierungen hatten in der Vergangenheit solche Opfer von Verfolgung aus ihrem Sicherheitsnetz ausgeschlossen.

Außerdem einigte man sich darauf, anderen Gruppen so genannten "subsidiären" Schutz zu gewähren, darunter Personen, die vor bewaffneten Konflikten und allgemeiner Gewalt fliehen.

Die Verfolgung aufgrund des Geschlechts wurde anerkannt.

Feste Mindeststandards für soziale Leistungen, Erwerbsmöglichkeiten und Gesundheitsversorgung wurden festgelegt. Die Aufnahmeeinrichtungen für Migranten sowie Asylsuchende und die Verwaltungsverfahren wurden gestärkt, insbesondere in den neuen Mitgliedsländern.

Die Kehrseite
UNHCR und Menschenrechtsorganisationen machten jedoch wichtige Einwände gegen andere Teile des Harmonisierungspakets geltend, vor allem gegen jene, die sich mit Asylanträgen befassen, gegen so genannte "sichere Drittstaaten" und der Abschiebung abgelehnter Antragsteller.

Obwohl in manchen europäischen Ländern zwischen 30 und 60 Prozent der Flüchtlinge erst im Berufungsverfahren nach einer Ablehnung anerkannt werden, könnten Menschen zukünftig bereits ausgewiesen werden, bevor über ihre Berufung entschieden ist.

Sie könnten in Länder zurückgeführt werden, die sie zuvor durchquert haben und die von den abschiebenden Behörden als "sicher" eingestuft werden, ohne dass die Betroffenen diese Annahme zurückweisen könnten. Einer noch drakonischeren Bestimmung zufolge könnte manchen sogar verwehrt werden, einen Asylantrag zu stellen, wenn sie Länder durchquert haben, die vom jeweiligen EU-Staat als "supersicher" eingestuft sind.

UNHCR warnte, dass dies in manchen Fällen eine Folge von Kettenabschiebungen durch eine Reihe von Ländern auslösen könnte – mit der Gefahr, dass der unglückliche Antragsteller zum Schluss in seinem Herkunftsland endet, wo ihm Verfolgung droht.

Andere Bedenken wurden ebenfalls vorgetragen. Die neuen Rechtsakte könnten dazu führen, dass Länder mit den am wenigsten belastbaren Asylsystemen und den geringsten Ressourcen – die neuen Mitgliedstaaten in Europa – eine unverhältnismäßig hohe Zahl an Einwanderungs- und Asylanträgen bearbeiten müssen, wobei die Gefahr besteht, dass ihre Systeme daraufhin einfach zusammenbrechen.

Höchst umstrittene und restriktive Regelungen, die bisher nur in einzelnen Ländern gelten, könnten in das Recht aller 25 EU-Staaten einfließen.

Insgesamt vertraten viele Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen die Auffassung, die Europäische Union habe eine wichtige Chance verpasst, hohe Asylstandards zu verabschieden, und habe sich stattdessen für den kleinsten gemeinsamen Nenner entschieden.

UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers warnte bei mehreren Gelegenheiten im Verlauf des langwierigen Verhandlungsprozesses, dass Teile der vorgeschlagenen Rechtsakte in der jeweils vorliegenden Form anerkannten Rechtsstandards nicht entsprachen, zur Erosion des weltweiten Asylsystems führen könnten und das Leben zukünftiger Flüchtlinge gefährden könnten. Sie könnten sogar das falsche Signal an andere, insbesondere ärmere, Staaten aussenden und ihnen einen Vorwand liefern, ihre eigenen Standards zu senken.

"Es wäre wirklich schade, wenn die Europäische Union die große Tradition des Schutzes für Flüchtlinge untergraben würde", sagte Lubbers. Als Erwiderung darauf sagte der irische Justizminister McDowell auf einer Konferenz Anfang 2004: "UNHCR und andere behaupten, dass die EU die Demontage der Genfer Flüchtlingskonvention betreibt. Ich sehe das anders. Ich denke, wir ergreifen praktische Maßnahmen, um uns der Wirklichkeit zu stellen. Diese (Rechtsakte) werden Flüchtlingen und anderen Schutzbedürftigen Schutz bieten … und dazu beitragen, Vertrauen in unsere jeweiligen Asylsysteme zu schaffen."

Die Zukunft
Der 1. Mai 2004 markierte das Ende der ersten Phase des großen EU-Harmonisierungsprojekts.

Die nächste Runde der Harmonisierung bietet eine neue Chance für ein wirklich gemeinsames europäisches Asylsystem mit hohen Schutzstandards. Neue Akteure wie der Europäische Gerichtshof und das Europäische Parlament werden sich stärker daran beteiligen. Die Europäische Kommission wird einen Teil der Rolle übernehmen, die bislang einzelne Staaten innehatten, und Mehrheitsentscheidungen anstelle von obligatorischer Einstimmigkeit sollten Kompromisse erleichtern.

Bis dahin werden die Staaten selbst die nächsten Jahre nutzen, um das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Dementsprechend wird auch UNHCR seine Aufmerksamkeit wieder verstärkt auf die nationale Ebene richten. Ein Mitarbeiter wörtlich, es gehe nun darum, "sicherzustellen, dass die Regierungen die durch den Harmonisierungsprozess etablierten Mindeststandards nicht unterlaufen. Wir müssen zu verhindern versuchen, dass aus Mindeststandards Höchststandards werden".

UNHCR vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass der europäischen Einwanderungs- und Asylproblematik in den nächsten Jahren nur mit einem mehrschichtigen Ansatz begegnet werden kann. Für Krisengebiete müssen mehr Ressourcen bereitgestellt werden, um entweder zu verhindern, dass im Anfangsstadium befindliche Konflikte eskalieren oder – wenn das nicht gelingt – den Flüchtlingen und den Erstasylländern in der Region zu helfen.

Die neuen Mitgliedstaaten in Mitteleuropa müssen weiter unterstützt werden, ebenso wie die Nationen unmittelbar auf der anderen Seite der neuen Grenze, wie etwa die Ukraine.

Weil die Europäische Union jetzt in die zweite Phase der Einwanderungs- und Asylreform eintritt, eröffnet sich eine neue Chance, die Gesetzgebung insbesondere in den Bereichen der Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten und der Schaffung eines gemeinsamen Systems zur Prüfung von Asylanträgen zu verfeinern oder zu stärken, um für Menschen, die in die EU einzureisen versuchen, sowohl fairere als auch raschere Entscheidungen zu erreichen.

UNHCR verfolgt jedoch auch ehrgeizigere Ziele und hat bereits eine Reihe von Vorschlägen für die nationale, europäische und globale Ebene vorgelegt. Diese betreffen die Einrichtung zentralisierter Aufnahmezentren in der EU, in denen die Anträge bestimmter Kategorien von in die EU einreisenden Asylbewerbern rasch und effizient durch multinationale Teams bearbeitet werden sollten. Abgelehnte Bewerber sollten umgehend in Länder zurückgeführt werden, mit denen die EU bereits Rückübernahmeabkommen ausgehandelt hat, wobei die Rückführung unter EU-Aufsicht und nicht unter nationaler Federführung erfolgen sollte. Die Aufteilung der Flüchtlinge auf die EU-Staaten sollte verbessert werden, sodass nicht einzelne Länder unverhältnismäßig viele Flüchtlinge aufnehmen müssen. In letzter Konsequenz sollten eine EU-Asylbehörde und eine unabhängige Prüfungsinstanz, die auf ein zentrales Register zugreifen können, eingerichtet werden.

Auf der nationalen Ebene müssen die Einwanderungs- und Asylsysteme gestärkt werden. Zusätzliche Ressourcen sollten für effektive Asylsysteme in armen Ländern in Afrika, Asien und in anderen Regionen vorgesehen werden, die den überwiegenden Teil der Vertriebenen und der Flüchtlinge auf der Welt aufnehmen. Wenn die Schutzstandards in den Herkunftsregionen verbessert werden könnten, müssten auch weniger Menschen Schutz in der EU suchen.

"Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir uns auf die Qualität unserer Asylsysteme in Industrieländern und die Verbesserung der Bedingungen in den Herkunftsregionen von Flüchtlingen konzentrieren können, damit diejenigen, die zurückkehren, dort bleiben können, und weniger überhaupt fliehen müssen", sagte UN-Flüchtlingskommissar Lubbers kürzlich. "Es ist an der Zeit, dass wir uns von einem weitgehend negativen Ansatz – geschlossene Grenzen, Internierung, Aufbringen auf See, Leistungskürzungen – abwenden und uns stattdessen darauf konzentrieren, die uralte Tradition, Flüchtlinge willkommen zu heißen, fortführen".

STATISTIK: Asylsuchende in Europa (2003)
Bei der Zahl der Asylsuchenden und ihrer Herkunftsländer bestehen große Unterschiede zwischen den Ländern der Europäischen Union. Die nachstehende Tabelle zeigt einige Beispiele sowohl von alten als auch von neuen EU-Mitgliedstaaten.

Frankreich

Türkei| 6.143| 12 %|

China| 4.587| 9 %|

DK Kongo| 4.046| 8 %|

Algerien| 2.125| 4 %|

Russische Föd. | 1.986| 4 %|

Andere| 32.473| 63 %|

Insgesamt| 51.360||

 

Deutschland

Türkei| 6.235| 12 %|

Serbien-Montenegro| 4.866| 9 %|

Irak| 3.895| 8 %|

Russische Föd.| 3.389| 7 %|

China| 2.395| 5 %|

Andere| 29.665| 59 %|

Insgesamt| 50.445||

Großbritannien*

Somalia| 5.098| 10 %|

Irak| 4.047| 8 %|

China| 3.446| 7 %|

Simbabwe | 3.281| 7 %|

Türkei| 2.395| 5 %|

Andere| 31.102| 63 %|

Insgesamt| 49.369||

Österreich

Russische Föd.| 6.715| 21 %

Türkei| 2.839| 9 %

Indien| 2.823| 9 %

Serbien-Montenegro| 2.518| 8 %

Afghanistan| 2.359| 7 %

Insgesamt| 32.342|

Tschechische Republik

Russische Föd. | 4.852| 43 %

Ukraine| 2.043| 18 %

China| 853| 7 %

Vietnam| 566| 5 %

Georgien| 320| 3 %

Andere| 2.760| 24 %

Insgesamt| 11.394|

Polen

Russische Föd. | 5.581 | 81 %

Afghanistan | 251| 4 %

Indien| 235| 3 %

Pakistan| 151| 2 %

Armenien| 104| 1%

Andere| 599| 9 %

Insgesamt| 6.921|

*Diese Zahlen beziehen sich auf die Gesamtzahl der Asylanträge (die auch ganze Familien oder Gruppen einschließen können), nicht auf die Gesamtzahl der Asylsuchenden.

Quelle: "Flüchtlinge" 2/2004

Wir danken UNHCR Deutschland für die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Beitrags!